{"id":40,"date":"2019-07-02T11:36:10","date_gmt":"2019-07-02T09:36:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.modul-werk.de\/?page_id=40"},"modified":"2019-09-13T13:57:30","modified_gmt":"2019-09-13T11:57:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.modul-werk.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

[vc_section][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n

\u00a7 1 Allgemeines<\/h3>\n

F\u00fcr den Vertrag gelten ausschlie\u00dflich unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedin\u00adgungen; andere Bedingungen, insbesondere widersprechende des Bestel\u00adlers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen haben. Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdr\u00fccklich und schriftlich von uns akzeptiert werden.<\/p>\n

\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschlu\u00df, Leistungs\u00e4nderungen<\/h3>\n
    \n
  1. Alle unsere Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind<\/li>\n
  2. Die Vertr\u00e4ge mit dem Besteller kommen grunds\u00e4tzlich erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung (auch per E-Mail) oder, sofern keine Best\u00e4tigung erfolgt, durch Auslieferung der Ware zustande.<\/li>\n
  3. Alle in Prospekten oder \u00e4hnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, die vereinbarte Leistung zu \u00e4ndern oder von ihr abzuweichen, sofern die \u00c4nderung oder Abweichung f\u00fcr den Besteller\u00a0unter Ber\u00fccksichtigung unserer Interessen zumutbar ist und ein triftiger Grund f\u00fcr die \u00c4nderung \/ Abweichung vorliegt. Sofern wir eine Garantie f\u00fcr das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften \u00fcbernommen haben, sind Abweichungen \/ \u00c4nderungen nur im Einvernehmen mit dem Besteller zul\u00e4ssig. Ist der Besteller Unternehmer, sind Abweichungen \/ \u00c4nderungen von der versprochenen Leistung ferner im Rahmen handels\u00fcblicher Toleranzen zul\u00e4ssig.<\/li>\n
  4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<\/li>\n
  5. Zeichnungen, Kostenvoranschl\u00e4ge und andere Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht.<\/li>\n<\/ol>\n

    \u00a7 3 Preise, Zahlungen, Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n
      \n
    1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab unserem Aus\u00adlieferungslager inklusive des bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Um\u00adsatzsteuersatzes.<\/li>\n
    2. Ist der Besteller Unternehmer, sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Rech\u00adnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatz zu berechnen.<\/li>\n
    3. Kosten f\u00fcr Transport, gesonderte Versicherung und Zoll werden extra in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handels\u00fcblicher Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Kostenfreie Lieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.<\/li>\n
    4. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlt der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, kommt er ohne Mahnung in Verzug.<\/li>\n
    5. Wird ein von dem Besteller ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept, der von uns nur erf\u00fcllungshalber angenommen wird, nicht eingel\u00f6st oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers oder dessen Zahlungsunf\u00e4higkeit ergibt und wer\u00adden dadurch unsere Zahlungsanspr\u00fcche gef\u00e4hrdet, so sind wir berechtigt, vor\u00adbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzen einer angemessenen Frist f\u00fcr die Bezahlung zur\u00fcckzutreten. Statt dessen k\u00f6nnen wir auch die sofortige Zahlung aller offen stehenden Rechnungen fordern, auch soweit hierf\u00fcr bereits Schecks oder Wechsel gegeben wurden und f\u00fcr s\u00e4mtli\u00adche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse verlangen. Der K\u00e4ufer kann das Geltendmachen dieser Rechte durch Stellen einer f\u00fcr uns akzeptablen Sicher\u00adheit abwenden.<\/li>\n
    6. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Leistungs- und Preisgefahr auf ihn \u00fcber, sobald ihm die Ware im Werk zur Verf\u00fcgung gestellt wird, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wird die Ware auf Verlangen des Bestel\u00adlers versandt, werden wir sie nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Unterneh\u00admers und auf seine Kosten versichern. Ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<\/ol>\n

      \u00a7 4 Lieferzeit<\/h3>\n
        \n
      1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die angegebenen Liefertermine unverbindlich. Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten verbindlichen Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen sowie die Einhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ruft der Besteller die Ware nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss ab, sind wir berechtigt, ihn zur Festlegung eines Liefertermins aufzufordern. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, eine 2-w\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadenersatz zu verlangen und \/ oder vom Vertrag, so\u00adweit er noch nicht erf\u00fcllt wurde, zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n
      2. Ist die Lieferung nicht zu der vereinbarten Lieferzeit erfolgt, so muss der Besteller schriftlich eine mindestens 4-w\u00f6chige Nachfrist setzen.<\/li>\n
      3. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf 5 % des vereinbarten Kaufprei\u00adses\/Werklohnes.<\/li>\n
      4. Unsere Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung wegen einer Verz\u00f6ge\u00adrung der Leistung, die auf einer von uns zu vertretenden leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung beruht, ist auf die vorhersehbaren, typischerweise eintreten\u00adden Sch\u00e4den begrenzt.<\/li>\n
      5. Wird uns die Lieferung w\u00e4hrend wir uns in Verzug befinden, durch Zufall unm\u00f6g\u00adlich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegren\u00adzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/li>\n
      6. H\u00f6here Gewalt, Streik, der Ausfall eines Lieferanten sowie unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten verl\u00e4ngern die Lieferfrist um die Dauer der Behin\u00adderung. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Monaten, kann der Besteller von dem Vertrag zur\u00fccktreten. An\u00addere, insbesondere gesetzliche R\u00fccktrittsrechte bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n

        \u00a7 5 Annahmeverzug<\/h3>\n

        Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, gelten die gesetzli\u00adchen Bestimmungen. Der Besteller hat dann je Verzugsmonat 2 % der Auftrags\u00adsumme als Lagerkosten zu bezahlen. Hiervon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Be\u00adstellers, niedrigere Lagerkosten nachzuweisen. Stehen uns wegen Nichtabnahme durch den Besteller Schadenersatzanspr\u00fcche statt der Leistung zu, so k\u00f6nnen wir 15% der Auftragssumme vom Besteller als Schadenersatz fordern. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n

        \u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n
          \n
        1. Alle gelieferten, beweglichen Waren bleiben bis zur Erf\u00fcllung der jeweiligen Kaufpreisforderung bzw. Werklohnforderung unser Eigentum. Ist der Besteller Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum bis zur Zahlung s\u00e4mtlicher Ver\u00adbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung vor. Dazu z\u00e4hlen auch zweifelhafte Forderungen, gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund, inklusive Verzugszinsen und Kosten der zur Durchsetzung der Forderung n\u00f6tigen Rechtsmittel.<\/li>\n
        2. Ist der Besteller Unternehmer, ist er zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehalts\u00adware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt, nicht aber zur Ver\u00adpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung in irgendeiner Form. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he unseres Faktura-Endbetrages (ein\u00adschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verar\u00adbeitung weiter ver\u00e4u\u00dfert worden ist. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverh\u00e4ltnisse oder bei Beendigung derartiger Verh\u00e4ltnisse des Bestellers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiterver\u00e4u\u00dfert, ohne da\u00df f\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzel\u00adpreis vereinbart wird, so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der \u00fcbrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem unsererseits in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht.\u00a0Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung berechtigt, er ist jedoch nicht berechtigt, \u00fcber sie in irgendeiner Form zu verf\u00fcgen. Auf unser Verlangen hat der Besteller seinen Kunden die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Erh\u00e4lt der Besteller aufgrund der ihm erteilten Erm\u00e4ch\u00adtigung zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung Wechsel oder Schecks, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf uns \u00fcber. Die \u00dcbergabe wird durch die Vereinba\u00adrung ersetzt, dass der Besteller sie f\u00fcr uns in Verwahrung nimmt und uns un\u00adverz\u00fcglich indossiert zukommen l\u00e4sst. Zahlungen, die auf die an uns abgetre\u00adtenen Forderungen erfolgen, hat der Besteller unverz\u00fcglich an uns abzuf\u00fchren.<\/li>\n
        3. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen. Ist er Unternehmer, hat er die Ware gegen alle \u00fcblichen Risiken ausreichend zum Neuwert zu versi\u00adchern (Feuer-\/Wassersch\u00e4den\/Diebstahl). Zuk\u00fcnftige Anspr\u00fcche aufgrund der vorgenannten Versicherungen tritt er uns bereits hiermit zur Sicherung unse\u00adrer Forderungen ab.<\/li>\n
        4. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. Zahlungsverzug, unberech\u00adtigte Weiterver\u00e4u\u00dferung, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware) sind wir gem. \u00a7\u00a7 323, 324 BGB zum R\u00fccktritt berechtigt. Aufgrund des R\u00fccktritts ist der Be\u00adsteller zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Wir werden die Vorbe\u00adhaltsware bestm\u00f6glich verwerten. Der erzielte Erl\u00f6s wird auf die gesicherte(n) Forderung(en) \u2013 abz\u00fcglich angefallener Verwertungskosten \u2013 angerechnet.<\/li>\n
        5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigen\u00adtum hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich davon zu unterrichten.<\/li>\n
        6. \u00dcbersteigt der Wert der Sicherung unsere Anspr\u00fcche gegen den Besteller aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl frei\u00adzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n

          \u00a7 7 Sach- und Rechtsm\u00e4ngelhaftung bei neu hergestellten Sachen\/Werkleistungen<\/h3>\n
            \n
          1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung \u00fcbernehmen wir f\u00fcr Beschaffenheitsanga\u00adben in Werbematerialien (Prospekten, Anzeigen etc.) keine Garantie i.S.d. \u00a7 443 BGB.<\/li>\n
          2. Ist der Besteller Unternehmer, kann er wegen mangelhafter Montageanleitun\u00adgen keinerlei Sach- und Rechtsm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltend machen.<\/li>\n
          3. Wir sind nicht verpflichtet, die Ma\u00dfangaben des Bestellers auf Rich\u00adtigkeit gesondert zu pr\u00fcfen.<\/li>\n
          4. M\u00e4ngelanzeige\n
              \n
            1. Ist der Kauf f\u00fcr beide Teile ein Handelsgesch\u00e4ft, gilt \u00a7 377 HGB. Offensichtli\u00adche M\u00e4ngel sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, ver\u00addeckte M\u00e4ngel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung zu r\u00fcgen. Das gilt auch, wenn der Mangel in einer Falschlieferung oder Zuweniglieferung be\u00adsteht. Hiervon unabh\u00e4ngig gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/li>\n
            2. Ist der Besteller Verbraucher, hat er M\u00e4ngel, die derart offen zutage tre\u00adten, dass sie auch einem nicht fachkundigen Kunden ohne besondere Auf\u00admerksamkeit auffallen, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. M\u00e4ngel, die nicht offen zutage treten, kann er dagegen innerhalb der ge\u00adsetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist, die 2 Jahre ab Ablieferung betr\u00e4gt, uneinge\u00adschr\u00e4nkt geltend machen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn der Mangel in einer Falschlieferung oder Zuweniglieferung besteht.\u00a0Zur Wahrung der Anzeigefrist gem. Abs. 3 a und b gen\u00fcgt das Absenden der M\u00e4ngelanzeige. Unterl\u00e4sst der Besteller die Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich der nicht rechtzeitig angezeigten M\u00e4ngel als genehmigt. Haben wir die Liefe\u00adrung der mangelhaften Sache zu vertreten, kann der Besteller gem\u00e4\u00df der nachfolgenden Bestimmungen Nacherf\u00fcllung verlangen, mindern, vom Vertrag zur\u00fccktreten und \/ oder Schadenersatz verlangen (\u00a7\u00a7 437 BGB, 651 BGB). Bei Abschluss eines Werkvertrages kann der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherf\u00fcllung gesetzten, angemessenen Frist ferner den Mangel selbst beseitigen lassen und Aufwendungsersatz fordern, sofern wir die Nacherf\u00fcllung nicht zu Recht verweigert haben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
            3. Nacherf\u00fcllungsanspruch (\u00a7 437 Abs. 1 Nr. 1 BGB \/ \u00a7 635 BGB)\n
                \n
              1. Ist der Besteller Unternehmer und liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, sind wir nach unserer Wahl unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Bestellers zur Mangel\u00adbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Nacherf\u00fcllung (Mangelbeseitigung oder Nachlieferung) sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht da\u00addurch erh\u00f6hen, da\u00df die Kaufsache \/ das Werk nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde und das Verbringen nicht dem bestim\u00admungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache entspricht. Im Fall der Nachlieferung hat der Besteller Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00fcr den Gebrauch der mangelhaften Sache \/ des Werkes zu leisten.<\/li>\n
              2. Ist der Besteller Verbraucher, sind wir berechtigt, die vom Besteller ge\u00adw\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung (Mangelbeseitigung oder Nachlieferung) zu ver\u00adweigern, wenn sie einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverh\u00e4lt\u00adnis zu dem Leistungsinteresse des Bestellers steht oder nur mit unverh\u00e4lt\u00adnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist, soweit die andere Form der Nacherf\u00fcllung geringere Kosten verursachen und den Besteller nicht erheblich benachteili\u00adgen w\u00fcrde. Der Anspruch des Bestellers beschr\u00e4nkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherf\u00fcllung. Unser Recht, auch diese unter den Voraus\u00adsetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n
              3. Wurde ein Werkvertrag geschlossen, sind wir nach \u00a7 635 BGB zur Wahl \u00fcber die Art der Nacherf\u00fcllung berechtigt.<\/li>\n
              4. Bei Fehlschlagen und Unzumutbarkeit der Nacherf\u00fcllung oder wenn wir die Nacherf\u00fcllung verweigern, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Minderung oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Neben oder statt des R\u00fccktritts kann er auch Schadenersatz verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
              5. Haftung auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz f\u00fcr M\u00e4ngel und Mangelfol\u00adgesch\u00e4den\n
                  \n
                1. Soweit der Mangel unerheblich ist, umfasst der Schadenersatzanspruch des Bestellers nicht den bereits gezahlten Kaufpreis, sondern nur den Schaden, den sein Verm\u00f6gen dadurch erlitten hat, dass die Sache nicht mangelfrei ist.<\/li>\n
                2. Ist der Mangel unbehebbar und bestand bereits bei Vertragsschluss, haften wir auf Schadenersatz nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 a) auch dann, wenn wir die Lieferung der mangelhaften Sache nicht zu vertreten haben. Dieses gilt nicht, wenn wir die Unbehebbarkeit des Mangels nicht kannten und auch nicht kennen mussten. Entstand der Mangel erst nach Vertrags\u00adschluss, haften wir auf Schadenersatz nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 a), es sei denn, der Eintritt des unbehebbaren Mangels war f\u00fcr uns nicht vorher\u00adsehbar oder abwendbar.<\/li>\n
                3. Ist der Mangel behebbar und bestand bereits bei Vertragsschluss, haften wir auf Schadenersatz nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 a), wenn wir die Be\u00adseitigung des Mangels wegen grob unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwands verwei\u00adgern. Dieses gilt nicht, wenn wir den nur mit grob unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Mitteln behebbaren Mangel weder kannten noch kennen mussten. Tritt ein solcher Mangel erst nach Vertragsschluss ein, haften wir ebenfalls auf Schadenersatz nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 a), es sei denn, der Eintritt des behebbaren Mangels war nicht vorhersehbar oder abwendbar.<\/li>\n
                4. Unsere Haftung auf Schadenersatz f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 a) ist auf die vorher\u00adsehbaren, typischerweise eintretenden Sch\u00e4den oder Aufwendungen be\u00adschr\u00e4nkt, soweit wir nachweisen k\u00f6nnen, dass wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrl\u00e4ssig zu vertreten haben. Soweit der Sach- oder Verm\u00f6gens\u00adschaden durch eine vom Besteller abgeschlossene Sachversicherung abge\u00addeckt wird, haften wir dem Besteller nur f\u00fcr die mit der Inanspruchnahme seiner Versicherung verbundenen Nachteile. Soweit die Versicherung keine Deckung gew\u00e4hrt, sind wir verpflichtet, selbst einzutreten.<\/li>\n
                5. F\u00fcr Folgesch\u00e4den an anderen Sachen als der Kaufsache selbst oder am sons\u00adtigen Verm\u00f6gen des Bestellers haften wir nicht, soweit wir nachweisen k\u00f6nnen, dass wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrl\u00e4ssig zu vertreten ha\u00adben und die Sch\u00e4den nicht das Ergebnis einer wesentlichen Pflichtverlet\u00adzung sind. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung f\u00fcr den eingetretenen Schaden im Rahmen einer bestehen\u00adden Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung zu erhalten. Soweit die Sch\u00e4den auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruhen, ist unsere Haf\u00adtung unter der Voraussetzung, dass wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrl\u00e4ssig zu vertreten haben, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt.<\/li>\n
                6. F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit haften wir unbeschr\u00e4nkt. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den haften wir nicht. Es gilt die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                7. Verj\u00e4hrung\n
                    \n
                  1. Ist der Besteller Unternehmer, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr mangelbedingte Anspr\u00fcche und Rechte bei neu hergestellten Sachen\u00a01 Jahr gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang und bei Gewerken 1 Jahr ab Abnahme. Ausgenommen von dieser Verk\u00fcrzung ist die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Unsere Haftung aus deliktischen Anspr\u00fcchen und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n
                  2. Ist der Besteller Verbraucher, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die mangelbedingten Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung, Minderung und R\u00fccktritt bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre ab Ablieferung bzw. bei Gewerken 2 Jahre ab Abnahme, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder besteht in einem dinglichen Recht, aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann. Dann gelten die gesetzlichen Fristen. Anspr\u00fcche des Bestellers auf Schadenersatz statt der Leistung sowie Ersatzanspr\u00fcche wegen Mangelfolgesch\u00e4den verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. bei Gewerken ab Abnahme. Absatz 7 a S\u00e4tze 2 \u2013 3 gelten entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                  3. Keine Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln des Bestellers bestehen bei M\u00e4ngeln, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, vorgenommene \u00c4nderungen, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, Vorsatz oder \u00dcberbeanspruchung durch den Besteller oder seine Abnehmer entstehen.<\/li>\n
                  4. Die Abtretung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen an Dritte ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n

                    \u00a7 8 R\u00fcckgriff<\/h3>\n

                    Ist der Besteller Unternehmer, bleibt sein R\u00fcckgriffsrecht im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung des neu hergestellten Liefergegenstandes an einen Verbraucher von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt. Voraussetzung ist allerdings, da\u00df der Besteller bei einem beidseitigen Handelsgesch\u00e4ft der ihm obliegenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gem. \u00a7 377 HGB nachgekommen ist (\u00a7 478 Abs. 6 BGB). Der Besteller ist ferner verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu informieren, wenn er von seinem Kunden in Anspruch genommen wird.<\/p>\n

                    \u00a7 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung<\/h3>\n

                    Schadenersatzanspr\u00fcche wegen sonstiger Pflichtverletzungen (nicht wegen verz\u00f6gerter oder mangelhafter Leistung), insbesondere auch aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegen\u00fcber als auch gegen\u00fcber unseren Erf\u00fcllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben, oder der Schaden auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits beruht. Soweit der Schaden auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht, die wir nur leicht fahrl\u00e4ssig zu vertreten haben, ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit haften wir unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n

                    \u00a7 10 Datenspeicherung und \u2013verarbeitung<\/h3>\n

                    Der K\u00e4ufer \/ Besteller wird hiermit dar\u00fcber informiert, da\u00df wir die im Rahmen der Gesch\u00e4ftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.<\/p>\n

                    \u00a7 11 Zur\u00fcckbehaltungsrecht \/ Aufrechnung<\/h3>\n

                    Ist der Besteller Unternehmer, steht ihm ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Ist der Besteller Unternehmer, kann er nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind sowie mit einem etwaigen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur M\u00e4ngelbeseitigung nach \u00a7 637 Abs. 3 BGB. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Besteller, der Unternehmer ist, nicht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, es sei denn, diese Gutschriften sind f\u00e4llig.<\/p>\n

                    \u00a7 12 Schutzrechte<\/h3>\n
                      \n
                    1. Das Eigentum, die Urheber- und ggf. gewerblichen Schutzrechte an von uns oder einem Dritten in unserem Auftrag gefertigten Zeichnungen, Entw\u00fcrfen, Modellen, Vorrichtungen, Formen steht uns zu und zwar auch dann, wenn der Besteller hierf\u00fcr die Kosten \u00fcbernommen hat.<\/li>\n
                    2. Haben wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, haftet dieser daf\u00fcr, da\u00df Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Besteller ggf. auf uns bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und Ersatz f\u00fcr den entstandenen Schaden zu leisten. Bei uns bis dahin entstandene Kosten hat er uns zu ersetzen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, sind wir berechtigt, ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage die Arbeiten sofort einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat der Besteller zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n

                      \u00a7 13 Gerichtsstand \/ Erf\u00fcllungsort<\/h3>\n
                        \n
                      1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist unser Gerichtsstand Ahaus; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller vor jedem anderen zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen. Im Falle internationaler Vertr\u00e4ge gilt dieses f\u00fcr alle unsere Kunden.<\/li>\n
                      2. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. Das UN-Kaufrecht wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n

                        \u00a7 14 Schlussbestimmungen<\/h3>\n
                          \n
                        1. Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller \u00fcbrigen Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu \u00e4ndern. Die \u00c4nderungen werden mit Zugang bei dem K\u00e4ufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht ohne schuldhaftes Z\u00f6gern schriftlich und er wurde von uns bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen. In einem solchen Fall k\u00f6nnen wir die weitere Belieferung einstellen, sofern nicht die Erf\u00fcllung offener Lieferverpflichtungen aus bereits geschlossenen Vertr\u00e4gen betroffen ist.<\/li>\n
                        2. \u00c4nderungen dieser Bestimmungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n<\/ol>\n

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